Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und PROGREDO AG (nachfolgend PROGREDO genannt). Sie beziehen sich auf alle Geschäfte zwischen den Genannten.

2. Erstellung
Mit dem Unterzeichnen der Auftragsbestätigung der PROGREDO für eine Nachfolge,- Finanz-, Steuer- und Finanzplanung (nachfolgend Finanzplanung) erteilt der Kunde der PROGREDO den Auftrag zur Erstellung einer solchen. Die PROGREDO erhält vom Kunden hierfür Daten des Kunden zur Verfügung gestellt (Steuererklärung, Pensionskassenauszug, Bankbelege, etc.) um diese als Basis für die Erstellung zu verwenden. Das erstellte Finanzkonzept wird dem Kunden vorgestellt. Das Ziel ist es, einen Mehrwert im Bereich Steuern, Vorsorge, Anlageprodukte, etc. aufzuzeigen. Ohne gegenteilige Mitteilung durch den Kunden an PROGREDO innert vierzehn Tagen nach Unterschrift der Auftragsbestätigung, gilt der Auftrag als angenommen und ein fälliges Honorar geschuldet. PROGREDO behält sich vor, eine Finanz-, Steuer- und Finanzplanung nicht zu erstellen und eingereichte Unterlagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden.

3. Umsetzung
Die PROGREDO begleitet den Kunden nach Vorstellung der Planung bei der Umsetzung. Hierbei wird der Kunde bei der korrekten Abwicklung der einzelnen Punkte unterstützt. Falls keine Unterstützung der Umsetzung gewünscht ist, so ist die schriftlich innert 14 Tagen, nach dem Termin der Vorstellung der Planung, mitzuteilen.

4. Betreuung
Der Kunde wird nach der Umsetzung weiterhin durch die PROGREDO betreut. Dies bedeutet eine regelmässige Kommunikation über den Stand seiner Finanzplanung. Falls keine Unterstützung der Umsetzung gewünscht ist, so ist die schriftlich innert 14 Tagen, nach dem Termin der Umsetzung der Planung, mitzuteilen.

5. Widerruf
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Fristen, einen Wiederruf seines aktuellen Auftrags, zu verlangen. Der entstandene Aufwand bleibt geschuldet.

6. Kommunikationswege
Die Zustellung der benötigten Unterlagen erfolgt in der Regel bei einem persönlichen Gespräch, per Post oder per Mail. Das Vorstellen, Umsetzen und Betreuen einer Finanzplanung erfolgt in der Regel bei einem persönlichen Gespräch, per Post, via Email oder Internet. Das Risiko des Postlaufs oder des Emaillaufs trägt der Kunde. Indem der Kunde seine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse angibt, erklärt er sich damit einverstanden, von PROGREDO unter der entsprechenden E-Mail-Adresse kontaktiert zu werden.

7. Entschädigung
Der Kunde bezahlt der PROGREDO für die Erstellung ein einmaliges Honorar. Dieses wird im Vorfeld besprochen und ist der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde bezahlt der PROGREDO für die weitere Betreuung ein Honorar. Dieses Honorar deckt die Überprüfung der Finanzplanung sowie die die zu erledigenden Aufgaben der Planung. PROGREDO kann die Honorare und Gebühren jederzeit anpassen. Wird das Honorar nicht bezahlt, ist PROGREDO berechtigt, die gespeicherten Daten und erhaltenen Dokumente jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen.

8. Kündigung
Der Kunde und PROGREDO sind berechtigt, das Geschäftsverhältnis auf Ablauf der jährlichen Planungsperiode per 31.12. zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Honorare und Gebühren.

9. Laufzeit
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte keine schriftliche Kündigung per 30.11 (Datum Poststempel) eingehen.

10. Haftung

PROGREDO haftet nicht für den Inhalt oder allfällige Nachteile aus der Ausarbeitung, Umsetzung, Betreuung und/oder Übermittlung von Unterlagen. Die Haftung ist beschränkt gem. OR 100, Abs 1. Bei Bezug Dritter ist die Haftung beschränkt gem. OR 101. Ebenso ist jegliche Haftung für den Verlust und/oder die Zerstörung infolge höherer Gewalt, Feuer, Diebstahl, Cyberangriffe sowie anderer Einflüsse ausgeschlossen.

10. Datenschutz
PROGREDO behandelt die Unterlagen streng vertraulich. PROGREDO behält eine Kopie der Finanzplanung im Archiv und beschränkt sich auf Erstellung, Umsetzung und Betreuung der Finanzplanung sowie deren Kundendaten.

11. Beizug Dritter
PROGREDO kann zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte beiziehen. Für diese gelten bei der Bearbeitung der Daten die gleichen Rechte und Pflichten wie für PROGREDO.

12. Übrige Bestimmungen
PROGREDO behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Massgebend ist die jeweils aktuelle Version, welche bei der PROGREDO auf Nachfrage verfügbar ist. Bei Streitigkeiten wird eine einvernehmliche Regelung angestrebt. Wenn eine solche nicht möglich ist, gilt der Sitz von PROGREDO als Gerichtsstand.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.

Ausgabe August 2021